Nutzungsbedingungen
 

Präambel

In den letzten Jahrzehnten ist in Augsburg eine äußerst vielfältige Akteurslandschaft im Bereich der kulturellen Bildung gewachsen. Sie weist Projekte und Akteure sowohl im Bereich der etablierten Kunstsparten als auch aus den Bereichen Medienbildung, Umweltbildung, Wissenschaft, politische Bildung u.a. auf.

Mit der Förderung Kultureller Bildung verfolgt die Stadt Augsburg das Ziel, allen Bewohner*innen die aktive und selbstbestimmte Teilhabe am kulturellen Leben in der Stadt zu ermöglichen. Dieser Anspruch gilt unabhängig vom jeweiligen sozialen, kulturellen und finanziellen Hintergrund und unabhängig von Behinderungen. Teil dieser Förderung ist die Sichtbarmachung von Angeboten Kultureller Bildung auf Kulturkiesel.de.

Kulturkiesel.de ist eine Suchmaschine für kulturelle Bildungsangebote in Augsburg und ein Projekt des Kulturamts und des Bildungsreferats der Stadt Augsburg. Die Angebote werden von den Augsburger Kultureinrichtungen und Künstler*innen zusammengetragen und richten sich an Kinder, Jugendliche, Familien und Pädagog*innen.

Neben den kulturellen Bildungsangeboten stellt Kulturkiesel.de auch die in diesem Bereich aktiven Einrichtungen und Akteure vor.

Mittels detaillierter Suchkriterien (wie z.B. Kunstsparte, Anbieter, Thema, Adressat, Alter oder Zeitraum) bietet Kulturkiesel.de einen schnellen Zugang zu den richtigen Angeboten.

Darüber hinaus will Kulturkiesel.de der Qualitätsförderung, Sichtbarkeit der Thematik überhaupt und der Vernetzung im Bereich der Kulturellen Bildung in Augsburg dienen.

 

1. Inhalt des Angebots

1.1. Die Angebote kultureller Bildung richten sich an Kinder, Jugendliche und/oder Familien.

1.2 Die Angebote berücksichtigen die Bedürfnisse, Hintergründe, Entwicklungsstand und Alter der jeweiligen Zielgruppe.

1.3 Vermittlung, aktive Teilhabe und Kreativitätsförderung stehen im Fokus der Angebote.

1.4 Bei den Angeboten handelt es sich um eindeutig künstlerische oder kulturelle Angebote unter der Leitung einer entsprechend qualifizierten Person (z.B. einer/eines professionellen Künstlers*in oder einer/eines professionellen Kulturpädagogen*in).

1.5 Nicht-partizipative Angebote werden in der Regel nicht dargestellt; die einzige Ausnahme bilden qualitätvolle Bühnenproduktionen.

 

2. Anforderungen an den Akteur

2.1 Der Akteur ist entweder

  • ein selbständiger Verein oder
  • eine Initiative mit dem Zweck der Vermittlung von kulturellen Fähigkeiten, Techniken und Wissen oder
  • konzeptionsgefördert/projektgefördert durch die Stadt Augsburg oder
  • eine Einrichtung der freien Jugendhilfe mit Sitz in Augsburg oder
  • eine Dienststelle der Stadt Augsburg oder
  • ein*e freie*r Kulturvermittler*in.

2.2 Der Akteur

  • hat seinen Sitz in Augsburg oder in einer der angrenzenden Gemeinden,
  • verpflichtet sich, seine Daten auf der Plattform Kulturkiesel.de unter Beachtung der Regeln aktuell und korrekt einzupflegen,
  • benennt eine Ansprechperson mit Kontaktdaten und ggf. eine Vertretung,
  • verfolgt ein Konzept zur Qualitätssicherung seiner Arbeit und ist zu einer Evaluation seiner Arbeit bereit und
  • verweist mit der Wiedergabe des Kulturkiesel-Logos auf seinen Medien/Veröffentlichungen/Internetseiten auf www.kulturkiesel.de.

 

3. Pflichten des Akteurs, Haftung

3.1 Alle Anleitenden und mit Kindern und Jugendlichen arbeitenden Personen des Akteurs legen ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis nach §30a BZRG vor.

3.2 Mit dem Erhalt der Zugangsdaten verpflichtet sich der Akteur zur gewissenhaften Eingabe und Pflege der eigenen Angebote auf der Plattform.

3.3 Der Akteur darf nur solche Angebote auf www.kulturkiesel.de einstellen, die nicht gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen.

Der Akteur ist in vollem Umfang für die Inhalte verantwortlich, die in seinen auf www.kulturkiesel.de veröffentlichten Informationen enthalten sind. Dies umfasst auch Links, welche der Akteur zu anderen Internetseiten angibt. Hierbei ist zu beachten, dass der Akteur zur Verlinkung nur seine eigene Website angeben darf. Diese darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Der Akteur ist dafür verantwortlich, dass die von ihm eingestellten Inhalte frei von Schutzrechten Dritter, insbesondere Urheberrechten, sind. Sollten gleichwohl Ansprüche Dritter bestehen, stellt der Akteur die Stadt von diesen Ansprüchen frei und hat ihr alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen. Damit übernimmt der Akteur die volle Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner Veröffentlichungen unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

3.4 Der Akteur weist bei Vertragsabschluss nach, dass etwaige Schadensersatzansprüche (Personen-, Sach-, Vermögensschäden) durch eine bestehende Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Der Akteur legt die Versicherungspolice vor und weist auf Verlangen der Stadt die Prämienzahlung nach. Klarstellend wird festgestellt, dass die Haftung des Akteurs durch die Haftpflichtversicherung nicht begrenzt wird.

 

4. Haftungsbeschränkung der Stadt

4.1 Die Stadt haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Stadt, ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet die Stadt nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Stadt, ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Haftung der Stadt für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen.

4.2 Die Stadt haftet nicht für die Rechtmäßigkeit, Zulässigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben, die der Akteur in das Portal einstellt. Dies liegt allein in der Verantwortlichkeit des Akteurs (s. Ziffer 3).

4.3 Die Stadt haftet nicht für Inhalte von anderen Websites, die mit dem Akteur verlinkt sind. Sie macht sich deren Inhalte nicht zu Eigen und übernimmt keine Verantwortung.

 

5. Rechte der Stadt

5.1 Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen ist die Stadt berechtigt, entsprechende Angebote des Akteurs sofort und ohne dessen vorherige Benachrichtigung zu löschen. Außerdem darf die Stadt eine Verlinkung auf eine Website, die nicht den Anforderungen nach 3.3 entspricht, entfernen. Die Stadt behält sich darüber hinaus vor, einzelne Veranstaltungen, die Selbstdarstellung des Akteurs, Texte oder Bilder ohne gesonderte Ankündigung zu löschen, deren Inhalte gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstoßen.

5.2 Die Stadt ist berechtigt, im Falle des Einstellens eines unzulässigen Angebots oder eines unzulässigen Links (s. 3.3) vom Akteur Schadensersatz für den ihr dadurch entstandenen Sach- und Personalkostenaufwand zu verlangen.

5.3 Angebote, die offensichtlich nicht mehr aktuell sind, kann die Stadt ohne vorherige Benachrichtigung des Akteurs löschen.

 

6. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbestimmungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar werden, gelten die übrigen Bestimmungen unverändert fort. Die nichtige, unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Ziel und Zweck der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend, wenn sich die Nutzungsbedingungen als lückenhaft erweisen sollten.