Wer – sei es beruflich oder ehrenamtlich – Minderjährige beaufsichtigt, betreut, unterrichtet, trainiert oder ausbildet, benötigt das sogenannte „Erweiterte Führungszeugnis“. Auch wenn Sie als Honorarkraft, Praktikant*in mit bezahltem Praktikantenvertrag, als Freiwilligendienstleistende*r, als 1-Euro-Kraft arbeiten oder sich in „Maßnahmen der Arbeitsförderung“ befinden, benötigen Sie dieses Zeugnis zur Vorlage bei der Einsatzstelle.
Wichtige Fakten zum „Erweiterten Führungszeugnis“
- Notwendig ab dem 14. Lebensjahr
- Zu beantragen bei der örtlichen Meldebehörde unter Vorlage von Ausweis oder Reisepass und einer Bestätigung der Einsatzstelle
- Beantragung auch online möglich (nur mit dem neuen Personalausweis und Lesegerät)
- Kosten: 13 Euro; bei ehrenamtlichen Tätigkeiten kostenlos
- Dauer der Antragsbearbeitung: ca. 1 bis 2 Wochen
- Gültigkeit: Ein bereits ausgestelltes Führungszeugnis kann immer nur den Inhalt zum konkreten Zeitpunkt der Erteilung wiedergeben. Es liegt daher im Ermessen der jeweiligen Stelle, der das Führungszeugnis vorzulegen ist (z.B. Arbeitgeber, Behörde, Verein), wie lange das Zeugnis nach dem Zeitpunkt der Erteilung noch akzeptiert wird. In der Regel wird hierfür ein Zeitraum von 3 Monaten seit Erteilung genannt.
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