Kultursozialticket
Mit dem Kultursozialticket können alle als bedürftig anerkannten Kinder, Jugendlichen und Familien für den symbolischen Eintrittspreis von 1 Euro folgende Einrichtungen besuchen:
Das Kultursozialticket erhalten alle Menschen, die die Berechtigung zu einem Ausweis der Augsburger Tafel haben, also alle Bezieherinnen und Bezieher von ALG II (HARTZ IV) nach SGB II, von Grundsicherung nach SGB XII, von einer Altersrente bis zu einer gewissen Höchstgrenze sonstige Bedürftige in vergleichbaren finanziellen Situationen (z. B. BaföG beziehende Studierende).
Das Sozialticket erhalten lediglich Personen, welche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (SGB II), Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungen erhalten. Demgegenüber können das Kultursozialticket auch Personen beantragen, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.
Als Nachweis an den Kassen der teilnehmenden Einrichtungen gilt der Tafelausweis bzw. das Sozialticket der Stadt Augsburg, in dem das Kultursozialticket automatisch inkludiert ist.
Die Möglichkeit des verbilligten Eintritts gilt ab 20 Minuten vor Beginn der Vorstellung für alle dann noch freien Plätze. Premieren sind von dieser Regelung ausgenommen. Eine Reservierung ist nicht möglich.
Hier finden Sie die Formulare zur Beantragung des Sozialtickets bzw. des Kultursozialtickets.