Bildungs- und Teilhabepaket
Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Sozialleistungen empfangen, haben ein Recht auf Unterstützung. Ihre Eltern können daher Anträge auf Übernahme von Kosten aus den folgenden Bereichen stellen:
Die Eltern müssen dazu beim "Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung" einen Antrag stellen.