Bildungs- und Teilhabepaket

 

Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Sozialleistungen empfangen, haben ein Recht auf Unterstützung. Ihre Eltern können daher Anträge auf Übernahme von Kosten aus den folgenden Bereichen stellen:

  • Ausflüge, Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalt
  • Fahrkarte, Monatskarte
  • Schulbedarf
  • Nachhilfeunterricht
  • Mittagessen in Schule (oder KiTa)
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (10 Euro pro Monat für Vereinsbeiträge, Musik- und Tanzunterricht, Volkshochschule, Pfadfinder u.v.m.)
  • Kinderbetreuung

Die Eltern müssen dazu beim "Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung" einen Antrag stellen.

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