Bezirk Schwaben – Fördermöglichkeiten

 

 

Im Rahmen seiner Fördermöglichkeiten unterstützt der Bezirk Schwaben Projekte mit bildungspolitischem, inklusiven oder transkulturellen Ansatz in den Bereichen Musik und im Bereich Kinder- und Jugendtheater. Die Projekte müssen überregionale Ausstrahlungskraft besitzen.

Projekte werden dabei mit bis zu 20% der Projektkosten bezuschusst, höchstens jedoch mit einem Betrag von 4.000 Euro (Bereich Musik) bzw. 5.000 Euro (Bereich Theater).

Voraussetzung ist, dass sie die Stadt bzw. Gemeinde ebenfalls fördert.

Es gelten folgende Antragsfristen:

  • Für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni stattfinden:  15. September des vorangegangenen Jahres
  • Für Projekte, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember stattfinden:  15. Februar desselben Jahres. Bis zum 15. September des vorangegangenen Jahres muss der Kulturabteilung des Bezirks Schwaben die Planung dieser Projekte angezeigt werden.

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