Kulturkiesel werden

Sie möchten Kulturkiesel werden?

  • Sie bieten ein partizipatives Projekt für Kinder und Jugendliche?
  • Sie vertreten als Kulturvermittler*in eine städtische bzw. städtisch geförderte Institution, eine staatliche bzw. staatliche geförderte Einrichtung, einen eingetragenen, gemeinnützigen Verein?
  • Sie sind Künstler*in und haben ein qualitätsvolles Angebot, das die Kreativitätsförderung von Kindern und Jugendlichen durch aktive Teilhabe unterstützt?
  • Sie haben Ihren Sitz in Augsburg oder in einer der angrenzenden Gemeinden?

Dann können Sie Kulturkiesel werden!

KULTURKIESEL bietet eine Übersicht über Angebote kultureller Bildung vom Schnupperworkshop bis hin zum mehrwöchigen Projekt. Der Fokus der Angebote liegt auf dem Mitmachen; einzige Ausnahmen sind die Veranstaltungsangebote aus dem Bereich Theater und Konzert. 

Die Zielgruppe von KULTURKIESEL sind Kinder, Jugendliche und Familien.

KULTURKIESEL bietet Ihnen die Möglichkeit, sich und Ihre Arbeit zum einen als Akteur*in vorzustellen, zum anderen Ihre Angebote zu präsentieren. 

Die KULTURKIESEL-Akteur*innen entstammen den „klassischen“ Kunst- und Kultursparten ebenso wie den Bereichen der Medien-, Umwelt- und politischen Bildung. Entscheidend ist die Arbeitsweise.
 

Ihre Angebote sollten folgende Kriterien erfüllen:

  1. Vermittlung, aktive Teilhabe, prozesshafter Charakter und Kreativitätsförderung stehen im Fokus. 
  2. Ihre Angebote werden von entsprechend qualifizierten Personen durchgeführt. 
  3. Sie verfolgen ein Konzept zur Qualitätssicherung Ihrer Arbeit. 
  4. Das Angebot berücksichtigt Alter, Bedürfnisse und Hintergründe der Teilnehmenden.

Ihr Veranstaltungsangebot pflegen Sie selbstständig ein. Sie können durch die Setzung von Filtermöglichkeiten Ihr Angebot passgenau auf Ihre Zielgruppe abstimmen.

Um sich als Akteur*in bei KULTURKIESEL zu registrieren und Angebote einpflegen zu können, benötigen Sie einen Zugang. Bitte füllen Sie dazu das Online-Formular aus.

Die KULTURKIESEL-Steuerungsgruppe prüft Ihren Antrag auf Aufnahme in den Akteure-Pool und schaltet dann einen Zugang für Sie frei.

Bitte beachten Sie, dass alle anleitenden und mit Zielgruppen arbeitenden Personen ein aktuelles, erweitertes Führungszeugnis nach §30a BZRG vorweisen müssen, das ggf. am Einsatzort vorgelegt werden muss.

MUSIK- UND TANZSCHULEN mit regelmäßigem Unterrichtsangebot nehmen wir gerne in unseren Servicebereich auf. Dort werden Sie entsprechend gelistet und sind über einen Link zur eigenen Webadresse erreichbar. Wenn Sie daran Interesse haben, schreiben Sie uns.